Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

AT Smarthome 360 GmbH

(im Folgenden “Smarthome 360“)

FN 419381m (HG Wien)

AT Smarthome 360 GmbH
Schnirchgasse 17
1030 Wien

www.smarthome360.at

Tel: +43 720 303 505 – 0
E-Mail: office@smarthome360.at

1. Geltung

Smarthome 360 unterbindet ihre Verträge ausschließlich diesen AGB. Andere Geschäftsbedingungen erachtet Smarthome 360 nicht als Vertragsbestandteil. Die hier gegenständlichen AGB gelten auch für Auftragserweiterungen und Folgeaufträge.

2. Kostenvoranschläge

Angebote der Smarthome 360 sind unverbindlich und befristet. Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, eine Haftung für die Richtigkeit wird allerdings ausgeschlossen. Kostenvoranschläge sind entgeltlich,wenn nichts anderes vereinbart ist.EinfürdenKostenvoranschlagbezahltesEntgeltwirdbeiAustragserteilunggutgeschrieben.

Über Kostensteigungen von über 15% des Angebots informiert Smarthome 360 unverzüglich. Auf Kostenerhöhungen unter diesem Prozentsatz wird nicht gesondert hingewiesen.

3. Projektbeschreibungen

Projektbeschreibungen von Smarthome 360 für Ausführungsplanungen zur Angebotslegung und zur Preisfindung (zB.:für Systeminstallateure)sind entgeltlich und ohne Gewähr. Der Vertragspartner ist für die Ausführungsplanung und Ausführungsmengen und  damit auch für allfällige Mehr mengen gegenüber der Projektbeschreibung eigenverantwortlich.

4. Planungs- und Projektierungsarbeiten

Planungs- und Projektierungsarbeiten von Smarthome 360, die vor einem Vertragsabschluss mit dem Vertragspartner erbracht wurden, werden von Smarthome 360 im Falle des Nichtzustandekommens des Vertrags in Rechnung gestellt.

5. Leistungsänderungen

Sachlich gerechtfertigte bzw. technisch bedingte und geringfügige Änderungen der Leistung oder des Liefertermins toleriert der Vertragspartner. Leistungsänderungen und -ergänzungen werden von Smarthome 360 gesondert verrechnet.

6. Rechnungslegung

Smarthome 360 verrechnet eine erbrachte Werk- bzw Dienstleistung nach tatsächlichem Arbeitsaufwand. Der Arbeitsaufwand wird nach Stunden verrechnet, wobei jede angefangene Stunde als volle Stunde verrechnet wird. Wegzeiten, Kosten der Zustellung, Montage oder Aufstellung werden gesondert verrechnet.
Smarthome 360 behält sich das Recht vor, Kostenvorschüsse zu verlangen und Teilabrechnungen vorzunehmen. Bei Projektgeschäften, bei welchen Smarthome 360 Leistungen in mehreren Teilabschnitten erbringt bzw. die Bauzeit längere Zeit in Anspruch nimmt, wird 30% Anzahlung verrechnet und Teilrechnungen nach erbrachten Teillieferungen in Rechnung gestellt. Die Anzahlung wird im Zuge der Schlussrechnung berücksichtigt.
Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sonstigen Gebühren und ohne Nebenspesen(Versand,Zoll,Verpackungskosten etc.). Rechnungen sind binnen 8 Werktagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig ist.

7. Verzug

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen Ausmaß von 10% verrechnet. Aufrechnungen von Gegenforderungen des Partners sind ausgeschlossen. Mahn- und Inkassospesen werden gesondert verrechnet.
Bei Annahmeverzug behält sich Smarthome 360 das Recht vor, Lagergebühr für Waren bis zu einem Verkaufswert von EUR 10.000,– von EUR 5,00 pro Tag, für Waren mit einem Verkaufswert über EUR 10.000,– von EUR 10,00 pro Tag in Rechnung zu stellen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Vertragsrücktritt gilt eine Konventionalstrafe von 25% des Rechnungsbetrages als vereinbart.
Verschuldet der Vertragspartner die vereinbarte Erbringung der Leistung von Smarthome, werden von Smarthome 360 Fahrtzeit, Stundensatz für Wartezeit und Fahrzeit verrechnet.

8. Gewährleistung

Etwaige Fehler, Mängel oder sonstige Beschädigungen an der Ware oder den Leistungen von Smarthome 360 sind vom Vertragspartner unverzüglich zu melden. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übergabe. Smarthome 360 haftet nicht für leichte und grobe Fahrlässigkeit.
Werden von Smarthome 360 Mängel an zugekaufter Ware beim Vertragspartner geprüft bzw behoben, wird dem Vertragspartner der Arbeitsaufwand (samt Fahrtkosten) von Smarthome 360 in Rechnung gestellt. Verkaufte Produkte, die nicht von Smarthome 360 eingebaut wurden, unterliegen keiner Gewährleistung durch Smarthome 360. Smarthome 360 ist nicht verpflichtet, bei Gewährleistungsmängeln Vorort einen Austausch vorzunehmen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Ware auf seine eigenen Kosten zum möglichen Gewährleistungsaustausch an die Smarthome 360 zu überbringen bzw. zu übersenden.
Insbesondere trifft Smarthome 360 im Falle der Erstellung einer festen Verbindung einer Ware (zB Lautsprecher, Lampen) mit einem Gebäude keinerlei Haftung für die dadurch eintretenden Auswirkungen auf die betroffene Bausubstanz. Die Beweislast für ein Verschulden trifft den Vertragspartner. Der Vertragspartner hat jedenfalls die Instruktionen, Gebrauchsanweisungen und sonstigen Produktinformationen zu befolgen.
Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben.
Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen wegen des Mangels selbst sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

9. Aufrechnung

Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Smarthome 360 mit Gegenforderungen ausgeschlossen.

10. Leistungsausführung

Sämtliche erforderlichen Bewilligungen, insbesondere der Behörden oder der Energieversorgungsunternehmen, sind vom Vertragspartner beizubringen; Smarthome 360 ist ermächtigt, vorgeschriebene Meldungen an Behörden auf Kosten des Vertragspartners zu veranlassen.
Die für die Leistungsausführung, einschließlich des Probebetriebes, erforderliche Energie ist vom Vertragspartner kostenlos beizustellen. Dazu zählen insbesondere die Zurverfügungstellung von Energie, die zur Montage erforderlichen elektrischen Anschlüsse sowie Hilfsmittel (zB Gerüst, Stapler, Kräne, Hebezeuge).
Erfolgt eine Anfertigung auf Grund von Unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle etc.) des Vertragspartners, so haftet die Smarthome 360 nicht für die Richtigkeit der Konstruktion, sondern trägt nur dafür Sorge, dass die Ausführung nach den Angaben des Vertragspartners erfolgt. Eine Warnpflicht der Smarthome 360 wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Vertragspartner hat nach erfolgter Leistungserbringung durch die Smarthome 360 die Anlage durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls unverzüglich abzunehmen, widrigenfalls die Anlage als mangelfrei abgenommen gilt.
Der Vertragspartner hat für die Zeit der Leistungsausführung dem Auftragnehmer kostenlos geeignete Räume für die gesicherte Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.
Ist der Auftrag dringend auszuführen und war dies bei Vertragsabschluss nicht bekannt, werden hierdurch anfallende Mehrkosten wie Überstundenzuschläge, Kosten rascher Materialbeschaffung udgl. zusätzlich verrechnet.
Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung verzögert und wurde die Verzögerung nicht durch Umstände bewirkt, die von Smarthome 360 zu vertreten sind, werden alle Termine und Fristen verschoben. Die durch die Verzögerung auflaufenden Mehrkosten sind vom Vertragspartner zu tragen.

11. Verfall von zur Bearbeitung übernommenen Sachen

Bei Gegenständen mit einem Zeitwert von weniger als EUR 100,00 kommt es nach sechs Monaten zu einem Verfall. Nach Ablauf des zweiten Monats wird eine monatliche Verwaltungs- und Verwahrungsgebühr in der Höhe von EUR 5,00 in Rechnung gestellt.
Bei Gegenständen mit einem Zeitwert zwischen EUR 100,00 und weniger als EUR 1.000,00 kommt es nach zwei Jahren zu einem Verfall. Nach Ablauf des zweiten Monats wird eine monatliche Verwaltungsverwahrungsgebühr iHv EUR 10,00 in Rechnung gestellt.
Bei Gegenständen mit einem Zeitwert zwischen EUR 1.000,00 und maximal EUR 5.000,00 besteht nach zwei Jahren die Möglichkeit, die Sache durch die Smarthome 360 zu verwerten, wobei der Restbetrag dem Vertragspartner zusteht.

12. Vertragsrücktritt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Smarthome 360.
Der Vertragspartner ist berechtigt, gegen Bezahlung einer Stornogebühr von 25% des Kaufpreises oder Werklohnes zzgl Umsatzsteuer ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Zahlungsverzug trotz einmaliger schriftlicher Mahnung sowie Konkurs des Vertragspartners oder Konkursabweisung mangels Vermögen, ist Smarthome 360 unbeschadet sonstiger Schadenersatzansprüche zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

13. Programmierung, Software und Updates

Programmierungen, Updates und Softwareeinstellungen, die von der Ferne mittels Fernwartung oder vor Ort beim Vertragspartner durchgeführt werden, sind auf Grund der Anfahrtswege und notwendigen anfallenden Arbeitsleistung für den Vertragspartner kostenpflichtig. Auf Programmierung, Software-Updates bzw. Software-Änderungen von Fremdherstellern hat Smarthome 360 keinen Einfluss. Der Vertragspartner hält Smarthome 360 schad- und klaglos.
Der Vertragspartner ist für die Absicherung des internen und externen Zugriffs auf das Smart Home System, sowie das Ändern der von der Smarthome 360 bekannt gegebenen Codes, Passwörter und Login-Daten selbst verantwortlich.

14. Geheimhaltung

Pläne,Skizzen,Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen,wie Prospekte,Kataloge,Muster,Präsentationen, bleiben im geistigen Eigentum von Smarthome 360.Jede Verwendung,insbesondere die Weitergabe,Vervielfältigung,Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens,
bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Smarthome 360. Smarthome 360 behält sich das Recht vor, Daten und Dokumente zurückzufordern, sofern kein Vertrag geschlossen wird.
Der Vertragspartner von Smarthome 360 erklärt sich zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens gegenüber Dritten einverstanden.

15. Datenschutz

Die im Zuge eines Geschäftsabschlusses übermittelten personenbezogenen Daten werden im Sinne des Datenschutzgesetzes vertraulich behandelt und nur dazu verwendet, um die Verträge ordnungsgemäß abwickeln zu können. Der Vertragspartner stimmt dem Empfang von Werbenachrichten von Smarthome 360 zu. Diese Zustimmung ist jederzeit widerrufbar.

16.Gerichtsstand, anwendbares Recht und Erfüllungsort

Für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.
Als Erfüllungsort für sämtliche aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag resultierenden Verbindlichkeiten und Verpflichtungen wird der Sitz von Smarthome 360 vereinbart.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.